buehnenbild_auftrag_zelck_drk.jpg Foto: A. Zelck / DRK-Service GmbH

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Auftrag: das Humanitäre Völkerrecht

DRK - Ortsverein Bad Bramstedt und Umgebung e.V.

Bleeck 21
24576 Bad Bramstedt
Tel: 04192 7500

Sparkasse Südholstein
IBAN-NR :   DE81230510300000105333
BIC :            NOLADE21SHO

info[at]drk-badbramstedt[dot]de

Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.

  • Genfer Abkommen

    Die Genfer Abkommen sind Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie schützen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit in Kriegssituationen. Dies gilt insbesondere für Personen, die nicht (mehr) an bewaffneten Auseinandersetzungen teilnehmen.
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  • Leicht verständlich

    Als Essenz des humanitären Völkerrechts schützen die Genfer Abkommen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit im Krieg. Auf diesen Seiten werden die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle in allgemeinverständlicher Sprache vorgestellt.
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